
Das müssen Sie beim Auszug putzen – und nur das!
Im Mietvertrag verpflichten Sie sich in der Regel, die Wohnung im „besenreinen“ Zustand zu übergeben. Doch was bedeutet das genau? Hierüber wird sich regelmäßig gestritten. Dabei gibt es klare Regeln.
Was bedeutet „besenrein“?
Für den besenreinen Zustand müssen Sie glatte Böden abfegen, Teppichböden absaugen und grobe Verschmutzungen entfernen. Auch Spinnenweben müssen beseitigt werden – und zwar überall. Auch in Nebenräumen wie Keller oder Dachboden. Mehr kann Ihr Vermieter nicht verlangen – es sei denn, es wurde vertraglich anders festgelegt.
Was gehört nicht dazu?
Sollen Sie die Wohnung besenrein überlassen, darf leichter Staub auf Oberflächen liegen bleiben. Was viele nicht wissen: Fenster müssen beim Auszug grundsätzlich nicht gereinigt werden. Selbst wenn Sie diese seit Monaten nicht mehr geputzt haben. Rückstände von Aufklebern müssen Sie allerdings entfernen.
Wieso kommt es trotzdem zu Streitigkeiten?
Meist geht es hier um die Frage, ob eine leichte oder grobe Verschmutzung vorliegt. Je nach Nutzung der Wohnung können Flächen stark verschmutzt, verschmiert, verfettet oder verkalkt sein – zum Beispiel in Küche und Bad. Diese groben Verunreinigungen müssen vom ausziehenden Mieter entfernt werden. Tut er das nicht, kann der Vermieter für die Reinigung Schadensersatz verlangen.
Lieber auf Nummer sicher gehen!
Am sichersten fahren Sie deshalb immer mit einer Umzugsreinigung durch eine professionelle Reinigungsfirma. Wenn Sie über ExtraSauber buchen, erhalten Sie auf Wunsch sogar eine Abnahmegarantie für die Reinigung. Die Reinigungsfirma ist dann bei der Übergabe dabei, sodass bei Kritik des Vermieters sofort nachgebessert werden kann.
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